Wir stärken mit dem Selbstbestimmungsgesetz die Grundrechte. Die eigene Selbstbestimmung ist eine zentrale Voraussetzung für ein Leben in Freiheit und Würde, wie es das Grundgesetz allen Menschen garantiert. Dieses Recht wurde trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen jahrzehntelang verweigert.
Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz beenden wir staatliche Bevormundung und Fremdbestimmung. Menschen können nun ihren bei der Geburt falsch zugeordneten Geschlechtseintrag korrigieren und ihren Vornamen unbürokratisch durch Erklärung bei einem Standesamt ändern. Das bedeutet mehr persönliche Freiheit für die Personen und ein Ende der bisher geltenden entwürdigenden, langwierigen und kostenintensiven Praxis. Die Entscheidung über das eigene Leben geben wir dahin, wo sie hingehört: In die Hände der jeweiligen Personen.
Über geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen entscheiden weiterhin die betreffenden Personen und ihre Ärzt*innen anhand bestehender fachärztlicher Leitlinien.