Erklärung zu den Nebeneinkünften:
Ich habe keine regelmäßigen, anzeigepflichtigen Nebeneinkünfte und Unternehmensbeteiligungen im Sinne der Verhaltensregeln für Mitglied des Deutschen Bundestages, mit denen ich also mehr als 1.000 Euro im Monat verdiene. Honorare, die ich gegebenenfalls im Rahmen von Vorträgen erhalte, sind entsprechend mit Angabe des Veranstalters, des Vortragsthema, Datum und Ort auf der Homepage des Bundestages aufgeführt. Neben meinem Mandat bin ich Lehrbeauftragter am Karlsruher Institut für Technologie und halte dort unregelmäßig ein Seminar. Dieses wird dann mit 200 € vergütet, die natürlich zu versteuern sind. Für jegliche Ämter, die ich innerhalb meiner Partei ausführe, erhalte ich keinerlei Aufwandsentschädigung. Zu Beginn meiner Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter habe ich mich von meiner Stelle als akademischer Mitarbeiter am KIT beurlauben lassen. Um auch nur den Anschein eines Interessenkonflikts mit meiner Tätigkeit als Haushaltsberichterstatter für den Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in der 17. Wahlperiode vorzubeugen, habe ich meine Stelle am KIT jedoch gekündigt und somit das Rückkehrrecht aufgegeben.